Grundsätzlich können alle Testkits verwendet werden, die für eine Selbsttestung geeignet sind. Benötigt wird aber ein QR-Code. Falls jemand noch Selbsttests zuhause hat, kann man sich in den Apotheken je Person fünf QR-Codes dazu abholen.
1. Anmelden
- Um sich für den Selbsttest anzumelden, öffnen Sie die Seite selbsttest.ooe.gv.at (der Zugang ist ab 19. Mai 2021 geöffnet).
- Füllen Sie Ihre Stammdaten aus, wählen Sie Ihre Wunschbenachrichtigung über das Ergebnis und bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten und Durchführung des Testablaufs. Stimmen Sie auch der Verarbeitung Ihrer Daten im Sinne der Datenschutzerklärung zu.
- Tippen Sie auf Anmelden.
2. Bestätigen
- Danach erhalten Sie einen Link, folgen Sie diesem um das Selbsttestverfahren fortzusetzen. Zur Identitätsfeststellung geben Sie Ihr Geburtsdatum ein.
3. Test durchführen
- Bitte führen Sie den Covid-19 Selbsttest gemäß der Gebrauchsanweisung durch.
- Positives Ergebnis: Bleiben Sie bitte Zuhause und treten Sie mit Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde in Kontakt!
- Negatives Ergebnis: Gesund bleiben und regelmäßig testen!
- Ungültiges Ergebnis: Den Antigen-Schnelltest wiederholen!
4. Test fotografieren – Ergebnis ins System einpflegen
- Kleben Sie einen beigefügten QR-Code auf die Vorderseite des Selbsttests.
- Das Testergebnis mit dem QR-Code-Aufkleber muss fotografiert werden; Sie können das Foto gleich direkt mit dem Endgerät (Handy, …) aufnehmen oder das Foto aus einem Datenordner hochladen.
- Achtung: Das Ergebnisfenster darf nicht verdeckt werden. Der QR-Code ist nur einmal gültig!
5. Test entwerten
- Bitte entwerten Sie Ihren Covid-19-Selbsttest, in dem Sie den Test im Ergebnisfeld übermalen oder schwärzen.
- Verwenden Sie dafür am besten einen Permanent-Marker.
- Danach muss erneut ein Foto vom entwerteten Selbsttest aufgenommen werden.
6. Testergebnis übernehmen
- Ihr Testbefund ist fertig. Sie erhalten in Kürze einen Link – je nach Ihrer Wunschbenachrichtigung per Mail oder SMS - zugesendet.
- Mit diesem Link können Sie Ihren persönlichen Befund jederzeit abrufen.
- Der Testbefund gilt für 24 Stunden als Eintrittsnachweis.
Quelle: Land OÖ, Stand: 18.05.2021